Willkommen bei der Henn & Fries Steuerberater Partnerschaft

 

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen aller Branchen und Größen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für unsere Mandanten entwickeln wir grundsätzlich individuelle Lösungen. Dabei kümmern wir uns um Privatpersonen und kleinste Unternehmen genauso sorgsam wie um große Firmen. Sehen Sie sich bei uns um und finden Sie heraus, wie Sie mit uns profitieren können.

 


Fahrtkosten von Leiharbeitern in tatsächlicher Höhe abziehbar!


FG Münster 15.12.2011, Pressemitteilung Nr. 17

 

Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 11.10.2011, 13 K 456/10 entschieden, dass bei Leiharbeitern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf einen Betrag von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer begrenzt ist. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen.


Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung


BUNDESFINANZHOF Urteil vom 27.10.2011, VI R 52/10

 

Der Bundesfinanzhof hat mit o.g. Urteil entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung i.S. von § 12 Nr. 5 EStG weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraussetzt. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung.

 

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Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung


BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.7.2011, VI R 61/10

 

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem o.g. Urteil entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein können.  Insoweit ist es ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.

 

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Die elektronische Lohnsteuerkarte startet später


Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.

 

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Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft! (Kopie 2)


FG Münster 18.11.2011, Pressemitteilung Nr. 14

 

Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 27.10.2011 (2 V 913/11 E) ernstliche Zweifel an der durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), geäußert.

 

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© Ralf Sikorski, Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung, mit Zeichnungen von Philipp Heinisch, NWB-Verlag Herne 2003, 123 S., gebunden, ISBN: 978-3-482-52381-9

Fristenticker

10.02.2012 nächster Abgabetermin

für Lohn- und Umsatzsteuer

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