Willkommen bei der Henn & Fries Steuerberater Partnerschaft
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen aller Branchen und Größen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für unsere Mandanten entwickeln wir grundsätzlich individuelle Lösungen. Dabei kümmern wir uns um Privatpersonen und kleinste Unternehmen genauso sorgsam wie um große Firmen. Sehen Sie sich bei uns um und finden Sie heraus, wie Sie mit uns profitieren können.
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; Umschuldung, steuerschädliche Darlehensverwendung
Der Bundesfinanzhof hat mit dem am 01.02.2012 veröffentlichten o.g. Urteil entschieden:
Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, dazu, ein bereits früher zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts aufgenommenes Darlehen umzuschulden, so ist das i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2002 schädlich, wenn die Valuta des Umschuldungsdarlehens höher ist als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens und der übersteigende Betrag zur Einzahlung auf einen Bausparvertrag verwendet wird, der eine Verzinsung des Bausparguthabens vorsieht.
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häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs
In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
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Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs zum Urteil vom 23.11.2011 XI R 6/08
Mit Urteil vom 23. November 2011 XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (von derzeit 7%).Quelle...Quelle...
Fahrtkosten von Leiharbeitern in tatsächlicher Höhe abziehbar!
FG Münster 15.12.2011, Pressemitteilung Nr. 17
Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 11.10.2011, 13 K 456/10 entschieden, dass bei Leiharbeitern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf einen Betrag von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer begrenzt ist. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen.
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 27.10.2011, VI R 52/10
Der Bundesfinanzhof hat mit o.g. Urteil entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung i.S. von § 12 Nr. 5 EStG weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraussetzt. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung.
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