Aktuelles

Fahrtkosten von Leiharbeitern in tatsächlicher Höhe abziehbar!


FG Münster 15.12.2011, Pressemitteilung Nr. 17

 

Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 11.10.2011, 13 K 456/10 entschieden, dass bei Leiharbeitern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf einen Betrag von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer begrenzt ist. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen.


Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung


BUNDESFINANZHOF Urteil vom 27.10.2011, VI R 52/10

 

Der Bundesfinanzhof hat mit o.g. Urteil entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung i.S. von § 12 Nr. 5 EStG weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraussetzt. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung.

 

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Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung


BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.7.2011, VI R 61/10

 

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem o.g. Urteil entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein können.  Insoweit ist es ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.

 

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Die elektronische Lohnsteuerkarte startet später


Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.

 

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Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft! (Kopie 2)


FG Münster 18.11.2011, Pressemitteilung Nr. 14

 

Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 27.10.2011 (2 V 913/11 E) ernstliche Zweifel an der durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), geäußert.

 

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Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken


Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 07.07.2011 entschieden, dass wenn sich der Unternehmer aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Steuerfreiheit eines Teils seiner Leistungen auf eine im UStG nicht zutreffend umgesetzte Steuerbefreiung der Richtlinie 77/388/EWG beruft, auch über die Frage der Vorsteueraufteilung nach dieser Richtlinie zu entscheiden ist.

Unabhängig davon, ob Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG eine hinreichende Rechtsgrundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist, kann der Unternehmer eine flächenbezogene Vorsteueraufteilung nur beanspruchen, wenn diese sachgerecht ist. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und teilweise für den Betrieb umsatzsteuerfreier Spielgeräte verwendet.

 

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Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (Kopie 1)


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30. Juni 2011 V R 3/07 entschieden, dass der Verkauf von erwärmten Popcorn und Nachos in Kinos durch den Kinobetreiber dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt. Das FA hatte bei seiner gegenteiligen Entscheidung zu Unrecht berücksichtigt, dass im Kino-Foyer Verzehrtresen, Tische und Stühle vorhanden waren, die auch zum Verzehr der Speisen benutzt werden konnten, aber allen Kinobesuchern zur Verfügung standen.

 

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Umsatzsteuerliche Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen


Voraussetzung für den Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen ist die Zuordnung zum Unternehmensvermögen, diese Zuordnung hat zeitnah zu erfolgen. Nach Meinung des BFH liegt eine zeitnahe Zuordnung vor, wenn diese im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung getroffen wird. Die Umsatzsteuererklärung muss dann allerdings bis zum 31.05. des Folgejahres (innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist) eingereicht werden.

 

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Pflegekosten eine außergewöhnliche Belastung


Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.6.2011 (VI R 14/10) entschieden, dass Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG darstellen. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten handelt. Eine Aufteilung derartiger Kosten in Unterhaltskosten i.S. von § 33a EStG und Krankheitskosten i.S. von § 33 EStG kommt nicht in Betracht. Bei Unterhaltsaufwendungen besteht kein Wahlrecht zwischen einem Abzug nach § 33 EStG oder nach § 33a EStG (§ 33a Abs. 5 EStG).

 

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Berufsausbildungskosten als Werbungskosten


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.7.2011 (VI R 5/10) entschieden, dass Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt werden können. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskostenabzugs und Betriebsausgabenabzugs unberührt.

Allein die Möglichkeit, dass diese Berufstätigkeit später auch im Ausland ausgeübt werden könnte, begründet noch keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang i.S. des § 3c Abs. 1 1. Halbsatz EStG zwischen den Berufsausbildungskosten und später tatsächlich erzielten steuerfreien Auslandseinkünften.

 

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Fristenticker

10.02.2012 nächster Abgabetermin

für Lohn- und Umsatzsteuer

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